Satzung, Pi, Partei-Interim,
§1. Name und Sitz
Die Partei führt den Namen „Partei-Interim, Kurzform Pi, und schränkt Ihren Geltungsbereich bis auf weiteres auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein. Die Satzung ist bindend für jedes Mitglied dieser Partei, ob auf Bundes- , Landes-, oder Bezirksebene, ob als einfaches Mitglied, als Funktionsträger im Auftrag der Partei oder im Auftrag des Staates und aller politischer Ämterwahrnehmung überparteilich.
§2 Zweck der Partei
Wegen fehlender Kompetenz und sichbar werdenden Verschleisserscheinungen der bereits zugelassenen Parteien außer uns, (wobei zu überprüfen wäre, ob sie alle noch Verfassungskonformität praktizieren), möchten die Mitglieder und Interessierten der Pi wieder die Mitwirkung an der politischen Willensbildung zum Vorteil aller, besonders aber der sozial vernachlässigten Bevölkerungsschichten und Gruppen des Staates Bundesrepublik Deutschland
sicherstellen.
Demzufolge soll unser politisches Engagement nur einem Ziel dienen – der Einführung ,- Durchführung und -Praktizierung eines bedingungslosen , uneingeschränkten , ausreichenden Grundeinkommens für jeden Bürger ab dem erreichten 18. Lebensjahr bis an sein Lebensende.
Jedem Bürger, jeder Bürgerin, steht sowohl ein würdevolles Leben zu , ohne Unterschied , als auch die Möglichkeit und Pflicht, der Mitbestimmung und Mitgestaltung der Anteilnahme an den gesellschaftlichen Erfolgen und der aktiven politischen Einflußnahme bei Umsetzung und Erreichung dieser Ziele unserer Gesellschaft Deutschland .
§3. Mitgliedschaft
Jeder Bürger , jede Bürgerin deutscher Staatsbürgerschaft, mit vollendetem 16 Lebensjahr , jeder Konfession , jeder Mitgliedschaft in anderen Organisationen der Gesellschaft .
§4.Organe der Partei
Zur Vermeidung unnötiger Hierarchien wird ein Bundesvorstand bestehend aus 5 Mitgliedern und einem Parteienrat 70 Mitglieder , sowie einer Vollversammlung paritätisch ,konstitutionell fungieren.
Bundesvorstand der Partei Pi, Partei-Interim
1.Vositzender
2.Stellv. Vorsitzender
3.Schatzmeister
4.Schriftführer
5.Ein weiteres Vorstandsmitglied
Parteirat, der Partei
Ratsvorsitzender
zwei Stellvertreter
Mitgliedervollversammlung der Partei
Mitgliedervorsitzender
zwei Stellvertretende Mitgliedervorsitzende
Bundesmitgliederversammlung
jeder Landesverband wählt nach Maßgabe
Landesvorstände
Vorstandsvorsitzender
zwei stellvertetende Vorsitzende
Mitgliederversammlung
Mitgliedervorsitzender
zwei Stellvertretene Mitgliedervorsitzende
Landesmitgliederversammlung
Bezirksgruppe
Vorsitzender
2 Stellvertretene Vorsitzende
Bezirksmitgliederversammlung
§5. Amtsdauer des vorstandes und des Parteienrates
Der Vorstand und der Parteienrat wird in getrennten Wahlen von der Vollversammlung gewählt.
Die Legislatur soll nicht länger als 3 Jahre dauern. Wenn es die Vollversammlung wünscht , kann der Wahlgang auch zusammengelegt werden.Dies gilt dann jeweils nur bis zur nächsten Wahl.
§6. Beschlußfassung des Vorstandes
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen , die vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter – einberufen werden. ( alle im Vorstand befindlichen gewählten Personen haben Stellvertreterfunktion).Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens
4 Vorstandsmitglieder anwesend sind und der Vorstandsvorsitzende und oder der stellvertretene Vorsitzende anwesend sind.
Bei Beschlußfassung entscheidet die einfache Mehrheit , bei Stimmengleichheit gilt ein Beschluß als abgelehnt.
Die Niederschrift des zu führenden Protokolls soll Ort, Datum , Teilnehmer und Ereignisse beinhalten und wird in einem Archiv aufbewahrt.
§7 Beschlußfassung des Parteirates
Bestimmungen gelten zu §6 fortlaufend, die Einschränkung der jeweiligen Gremien sind nur beschlußfähig bei vollständiger Anwesenheit des Gremium (jeweiliger Vorstand). Ausnahme bei aufrücken eines fehlenden Vorstandsmitglieds aus der ,in der Hierarchie Nächsten, durch Wahl erreicht das Gremium ebenfalls Beschlußfähigkeit.
Bei Beschlußfassung entscheidet die einfache Mehrheit , bei Stimmengleichheit gilt ein Beschluß als abgelehnt.
§8 Beschlußfassung des Mitgliedervorsitzes
Bestimmungen gelten zu §6 fortlaufend , die Einschränkungen der jeweiligen Gremien sind nur beschlußfähig bei vollständiger Anwesenheit(jeweiliger Vorstand). Ausnahme aufrücken eines fehlenden Vorstandsmitglieds bei Zustimmung der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung
Person aus Mitgliederversammlung.
§9. Umsetzung der Beschlußfähigkeit
Während der amtierende Bundesvorstand zum Beispiel eine Vollversammlung nach Muster §6 folgend einberufen kann, muß in dem Gremium Bundesparteirat eine Zweidrittel-Mehrheit, und bei den Mitgliederversammlungen eine einfache Mehrheit eingeholt werden.
Abstimmungen werden nur auf so erreichte Mehrheiten geheim abgehalten.
§10. Auflösung der Parteien
Die Partei, Partei-Interim , Pi sieht ihre Aufgabe einzig und allein in der Planung und Verwirklichung eines Grundseinkommens für jeden Bürger und für jede Bürgerin , für ein menschenwürdiges Leben fortan in dieser Gesellschaft Deutschland .Ist dieses Grundeinkommen ,
bedingungslos uneingeschränkt , ausreichend verfassungsrechtlich geschützt , in Gesetzen und Umsetzungsmechanismen der Gesellschaft realisiert , erklärt sich die Partei als aufgelöst.
Getreu unserem Versprechen, weder neue Machthierarchien in Form von Berufspolitikern oder
Wirtschaftsoligarchien zu bilden, werden wir für diesen Zweck gebundenes Vermögen aus Teuern und oder anderen Bezügen an die Allgemeinheit zurückgeben.
Basierend auf Stand 20.2.09 ,Stand 6.4.09 (jeder darf Vorschläge machen und mitarbeiten, soweit sie nicht destruktiv oder unsachgemäß erscheinen.
Vorläufige Einlassung zur Finanzierung des von uns geforderten Grundeinkommen.
Grundsatz muß werden, daß jedem Bürger ein nicht zwingend an die Leistung gekoppeltes Grundeinkommen , ein menschenwürdiges aktives Leben in unserer Wertegemeinschaft führen kann.
Zurecht fragt man uns häufig wie wir das Grundeinkommen finanzieren möchten. Da es aber unter den jetzigen Bedingungen sehr schwierig ist, da die Bundesregierung z.Z hunderte Milliarden Schulden vergibt, um alles so zu erhalten wie es ist , europaweit ist diese zur zeit aufzubringende Summe noch viel höher, eine eineindeutige Aussage zu treffen . Der Protektionismus der Regierung und der , der konventionellen Kräfte ist ein weiterer behindernder Grund dafür, eine letztendliche Aussage über Höhe und Art und weise eines solchen Grundeinkommens machen zu können.
Vor allen aber wird von uns der Volksentscheid als Verwirklichungskriterium zum Grundeinkommen durchgeführt werden , sollten wir die Entscheidungsmacht erhalten.
Aber, wer den Teufel ruft, muß sich ihm auch stellen.
Wir sagen zur Zeit gibt es 20% erwachsene Bürger und Bürgerinnen, die volljährig sind und ein Einkommen monatlich unter € 1500 , ihren lebensmittelpunkt in deutschland haben, die dafür in Frage kommen. Bennenen kann man den Personenkreis weiterhin in Rentner(staatliche Rentenversicherung) Studenten Jugendliche Arbeitslose, Arbeitslose,Kurzarbeiter , Geringverdienstjobber zunächst.
Aufwendungen des Staates für diese Bürgerkreise würden sofort zur Verfügung stehen. Man könnte pauschale 5% abdecken, da ja weniger Bafög, Rentenversicherungsbeiträge, Arbeitslosenversicherungbeiträge , anfallen würden.
Zumal für die, die jetzt ein Einkommen über € 1500 haben, würde eine leichte Erhöhung der Gehälter ins haus stehen, da sich die wie schon erwähnten Lohnnebenkosten geringer ausfallen.
Eine Bevölkerungsgruppe möchte ich zunächst näher betrachten die sich zunehmend mit dem Grundeinkommen herausbilden wird. Bürger die das Grundeinkommen beötigen und zeitweise
lohnabhängigen Jobs und Beschäftigungen nachgehen. Dafür haben wir heute schon das Modell
des LOHNSTEUERJAHRESAUSGLEICHS, den jeder Bürger ab sofort machen muß. Ich sage das so rigoros , weil es heute schon eine zunehmende Zahl von Menschen in unserer Gesellschaft gibt , die nie in Ihrem Leben einen solchen Lohn- oder Gehaltsnachweis machen musste ?!
Ab € 3000.00 wird dann .zunächst nach den bestehenden Kriterien der Mehrverdienst besteuert, .
Je nach individueller Betrachtung könnten hier die nächsten 10% des Grundeinkommen ohne jeden Fremdeuro.
Bleiben zunächst 5% die zu finanzieren wären.
Eine weitere Voraussetzung die entscheidenden Einfluß auf die Finanzierung haben wird, muß zumindest ideologisch-solidarisch wachsen durch entsprechende Flankierende Maßnahmen
ohne in Gefahr zu geraten einer post-totalitären Denkweise erlegen zu sein.
Eine behutsame Verringerung der Produktionspalette zu Gunsten einer sinn und nutzen-Diskussion- Einbeziehung der Überprüfung und Verschlankung der Produkte-kreisläufe.
Diese sinnvolle Verknappungstheorie kann nach unserer Ansicht locker die restlichen 5% finanzieren .
Alte Industrien und Produkte , die immer schon nutzlos waren, wie die Waffenindustrie , oder Gefährlich wie die Atombestromung werden sterben, zugunsten im übrigen von kreativen , sinnvollen und zukunftsträchtigen Entwicklungen.
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